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Anerkennungsprozess

↗️ Warum müssen internationale Fachkräfte einen Anerkennungsprozess durchlaufen?

↗️ Was ist die gesetzliche Grundlage?

↗️Wie ist der Prozess?


Warum müssen internationale Fachkräfte einen Anerkennungsprozess durchlaufen?

Die internationalen Fachkräfte sind in ihren Heimatländern bereits voll ausgebildet und qualifiziert. Aufgrund der unterschiedlichen Ausbildungssysteme mit unterschiedlichen Schwerpunkten und des unterschiedlichen Pflegeverständnisses in verschiedenen Ländern müssen sie in Deutschland jedoch erst den Anerkennungsprozess durchlaufen.

Was ist die gesetzliche Grundlage?

Als gesetzliche Grundlage dienen das jeweilige Ausbildungsgesetz und das Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (kurz: Berufsanerkennungsgesetz). Dies sind beides Bundesgesetze, die deutschlandweit gelten. Durch die föderalistische Struktur in Deutschland unterscheiden sich jedoch die Beantragung und die zuständigen Stellen.

Wie ist der Prozess?

  • Antragstellung: Die Pflegefachkraft stellt einen Antrag auf Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikationen bei der zuständigen Stelle. Das erfolgt bei zuständigen anerkennenden Stellen in den jeweiligen Bundesländern. Das können beispielsweise Landesämter oder Regierungspräsidien sein.
  • Überprüfung: Die zuständige Stelle prüft die eingereichten Unterlagen (z.B. Zeugnisse, Diplome) und vergleicht die Inhalte der ausländischen Ausbildung mit den entsprechenden deutschen Ausbildungsinhalten.
  • Ergebnis: Nach Abschluss der Prüfung erhält die Person ihren Defizitbescheid. Dieser kann folgende Ergebnisse beinhalten:
    • Volle Gleichwertigkeit: Wenn die ausländische Qualifikation im Wesentlichen der deutschen Ausbildung entspricht, wird ein sogenannter Gleichwertigkeitsbescheid erteilt.
    • Teilweise Anerkennung: Es werden Unterschiede in der Qualifikation festgestellt. In diesem Fall wird eine Ausgleichsmaßnahme, z.B. ein Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung gefordert.
    • Ablehnung: Die Qualifikation wird nicht anerkannt, weil sie zu stark von der deutschen Ausbildung abweicht.

💡Insbesondere bei Fachkräften aus Drittstaaten stellen die jeweiligen Landesbehörden i. d. R. wesentliche Unterschiede fest, die eine Ausgleichsmaßnahme notwendig machen, um die Berufsurkunde zu erhalten und in Deutschland als examinierte Fachkraft arbeiten zu können.

↘️Lesen Sie hier mehr zum Thema Defizitbescheid.


Stand von 15.12.2025