Allgemeines zur Kenntnisprüfung
↗️Was genau ist die Kenntnisprüfung?
↗️ Sieht die Prüfung für jede zu prüfende Person gleich aus?
↗️ Wo finde ich Informationen individuell zur eigenen Prüfung?
↗️ Was ist die gesetzliche Grundlage der Prüfung?
Was genau ist die Kenntnisprüfung?
Die Kenntnisprüfung ist eine Fachprüfung – keine Sprachprüfung. Man testet also nicht konkret sprachliche Kenntnisse im Deutschen. Allerdings muss die Sprachkompetenz einer Person bei der Prüfung gut genug dafür sein, fachlich korrekt zum Thema Pflege zu kommunizieren. Das bedeutet, Deutschkenntnisse werden indirekt immer mitgeprüft.
Sieht die Prüfung für jede zu prüfende Person gleich aus?
Nein. Der Ablauf und die Inhalte der Prüfung sind in jedem Bundesland der Bundesrepublik Deutschland unterschiedlich.
Und auch innerhalb eines Bundeslandes kann es Unterschiede geben:
- Unterschiede in Abhängigkeit der prüfenden Schule
- Individuelle Unterschiede auf Grundlage des individuellen Defizitbescheids
Wo finde ich Informationen individuell zur eigenen Prüfung?
Die entscheidenden Informationen zur eigenen Prüfung findet man im Defizitbescheid. Dort steht, welche Prüfungsverordnung für eine Person individuell gilt.
Was ist die gesetzliche Grundlage der Prüfung?
Die gesetzliche Grundlage für die Prüfung ist in Deutschland seit dem 01. Januar 2020 offiziell das Pflegeberufegesetz (PflBG) bzw. darin die Pflege- Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV). Der Inhalt und die Durchführung der Kenntnisprüfung sind in § 45 festgelegt.
In vielen Bundesländern gilt aktuell (spätestens bis 31.12.2024) noch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Berufe in der Krankenpflege (KrPflAPrV) und dort für die Kenntnisprüfung der § 20b Abs. 3 - 7.
Stand von 16.12.2025